Hinweis zum Thema Recht: Bundesregierung plant neuen Gesetzesentwurf zum Kulturgutschutz

Worum es geht:

Sammlern von Münzen, Antiken und anderen alten Gegenständen, die generell als Kulturgut eingestuft werden können, droht nun durch eine aktuelle Gesetzesnovelle der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien ein tiefer Einschnitt mit enteignungsgleichem Charakter.

Im Detail:

Die Bundesregierung plant gegenwärtig einen neuen Gesetzesentwurf zum Kulturgutschutz. Die Einschnitte für die Sammler von alten und neuen Gemälden, also im hochpreisigen Segment, werden hier die geringsten sein. Am meisten betroffen werden die Sammler und Händler von allen alten Sachen sein, die als Kulturgut eingestuft werden können, wie etwa Münzen, Antiken, Oldtimer, Uhren, Möbeln und vielem mehr.

Hier wird das Handeln und Sammeln mit unerfüllbaren Auflagen belegt, sofern der Eigentümer seine Sammlerstücke weiterveräußern will, und zwar nicht nur weltweit sondern insbesondere auch im Raum der Europäischen Union.

Dies führt zu Enteignungen und einer Beschränkung von Handelsgeschäften, die deren Unternehmen praktisch stilllegen.

Die rechtliche Seite finden Sie detailliert ausgearbeitet in der MünzenWoche unter Kulturgutschutzgesetz: die rechtliche Seite des Referentenentwurfs.

Was Sie tun können:

Wenn Sie für die Freiheit des Sammelns und des Handelns von alten Sachen sind und den Bestrebungen, die Freiheit des Bürgers und des Handels einzuschränken, hier entgegentreten wollen, können Sie sich an einer Online-Petition beteiligen. Diese finden Sie auf openPetition Deutschland unter Für den Erhalt des privaten Sammelns.

Kommentare sind geschlossen.